INTERSOM Köln
Zentrum für Schlafmedizin & Schlafforschung im MediaPark Köln

Erhöhte Tagesmüdigkeit

Potentielle finanzielle und juristische Folgen für Verkehrsteilnehmer/innen

Die Dunkelziffer der Unfälle, die durch Tagesmüdigkeit bzw. -schläfrigkeit verursacht werden, ist hoch: Freiwillig gestehen die wenigsten, aus bloßer Übermüdung einen Unfall provoziert zu haben. Einschlafen am Steuer gehört zu den schwerwiegendsten Verkehrsverstößen. Vor Gesetz wird es als „grob fahrlässig“ eingestuft, dem Fahren unter Alkoholeinfluss gleichgestellt.

Vielen unbekannt ist, dass therapieunwillige, schlafmedizinisch Erkrankte bei schlafstörungsgebundenen Unfällen mit massiven juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen müssen: Wurde die Erkrankung zuvor eindeutig ärztlich diagnostiziert und verzichtete der Betroffene trotzdem auf eine Behandlung, kann die Versicherungsleistung gekürzt, im Einzelfall komplett gestrichen werden. In den 2014 in Kraft getretenen neuen „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ (2014) heißt es u.a. zum Thema „Tagesschläfrigkeit“ „Eine unbehandelte oder therapierefraktäre schwere Tagesschläfrigkeit schließt die Fahreignung generell aus.“ Zugleich aber gilt, bei „erfolgreich behandelter Tagesschläfrigkeit, welche durch erneute Begutachtung dokumentiert werden muss, besteht die Fahreignung wieder.“ (Quelle: „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung„, bearb. von Nicole Gräcmann und Martina Albrecht. 2014. In: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit. Heft M 115, Zitate: S. 61/63; sowie: Ärztekammer Nordrhein ) Sollten Sie konkrete Fragen zu diesem Thema haben, informieren wir Sie gerne ausführlich.


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